Über uns

Als Versicherungsmakler sind wir Ihr Interessenvertreter.

Wir sind kein Versicherer, sondern suchen für unsere Kunden, unter Berücksichtigung des Preis-/ Leistungsverhältnisses, den optimalen Versicherungsschutz heraus. Wir vergleichen für Sie ständig die Angebote der vielen Anbieter.

Eine umfangreiche Bedarfsanalyse, Service und die Beratung entsprechend Ihres Bedarfs zeichnen unsere Arbeitsweise aus. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie sich für folgende Themen interessieren:

  • Wünschen Sie sich einen kompetenten und fairen Partner an Ihrer Seite in dem immer unübersichtlicher werdenden Versicherungs- und Finanzmarkt?
  • Legen Sie Wert auf eine langfristige Zusammenarbeit?

Wir sind nicht nur bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für Sie da, sondern betreuen Sie während der gesamten Laufzeit Ihrer Verträge. Wir garantieren eine optimale Betreuung und Beratung. Fordern Sie uns!

Das Herzstück unserer Arbeit ist der Maklervertrag:

Gegenstand des Vertrages ist die Verwaltung bestehender und die Vermittlung neu abzuschließender Versicherungsverträge des Auftraggebers. Der Makler ist an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und ist ausschließlich dem Auftraggeber verpflichtet. Er kann daher unabhängig dessen Interessen vertreten. Durch Unterzeichnung dieser Maklervollmacht erteilt der Auftraggeber dem Makler die Berechtigung, Versicherungsverträge abzuschließen, zu kündigen und diese neu zu ordnen. Diese Tätigkeit kann jedoch nur in vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber ( auch fernmündlich und/oder fernschriftlich) ausgeübt werden.
Der Makler verpflichtet sich, im Schadenfall die Interessen des Auftraggebers zu wahren und diesem bei der Abwicklung zur Verfügung zu stehen.
Die Leistungen des Maklers werden durch die von den Versicherern gezahlten Courtagen abgegolten. Zusätzliche Kosten entstehen nicht.
Der Makler haftet für Vermögensschäden, maximiert je Schadenfall auf einen Betrag von 1 Mio. Euro. Der Makler hat hierfür eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Die Haftungszeit (Verkürzung der Verjährungs- frist) wird auf drei Jahre beschränkt.

Der Maklervertrag beginnt mit dem Datum der Unterschrift und ist auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Mit der Kündigung endet auch die Haftung des Maklers. Die Kündigung des Maklervertrages geht nicht einher mit der Kündigung des Versicherungsvertrages.